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Auszug aus den BMX-Wettkampfbestimmungen:
10 AUSRÜSTUNG UND AUSSTATTUNG
10.1 Allgemeine Bestimmungen
(1) Das Radmaterial muss in einem voll funktionsfähigen und einwandfreien Zustand an den Start gebracht werden. Hierfür ist der Sportler selbst verantwortlich.
(2) Vor dem offiziellen Training können die Materialkontrollen sowohl vom Ausrichter der BMX-Rennveranstaltung als auch vom Kommissärskollegium durchgeführt werden.
(3) Bei festgestellten Sicherheitsmängeln am Radmaterial sowie an der Bekleidung eines Sportlers ist der VKK berechtigt, diesem Sportler den Start zu verweigern.
10.2 Ausstattung des BMX Rades
(1) Für alle BMX-Wettkampfräder gelten die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen.
(2) Die Laufräder der Wettkampfräder der Standardklasse müssen im Durchmesser 20" betragen, die Laufräder der Cruiserklassen müssen einen Mindestdurchmesser von 57 cm (22 1/2") und einen Höchstdurchmesser von 26" aufweisen. BMX Räder mit einem Laufraddurchmesser von 20" dürfen nur in den Klassen für 20" BMX Rennwettbewerbe, die mit den beschriebenen Cruiserlaufrädern nur in den Klassen für Cruiser BMX Rennwettbewerbe starten.
(3) Der Rahmen des BMX Rades muss eine genügende Stabilität bieten, um den speziellen Anforderungen des BMX Radsports gerecht zu werden, er muss frei von Rissen, Bruchstellen und Verformungen sein. Nachträgliches Schweißen am Rahmen ist nicht zulässig.
(4) Kettenkästen, Ständer, Schutzbleche, Flügelmuttern, spitze Gegenstände, alle Reflektoren, die nicht in den Laufrädern und in den Pedalen eingebaut sind, einschließlich ihrer Befestigungsbügel und -teile sind verboten. Die Achsen von Vorder- und Hinterrädern dürfen nicht mehr als 5 Millimeter frei herausragen.
(5) Die maximale Breite des Lenkers sowohl in der 20"-Radklasse als auch in der Cruiser-Radklasse beträgt 74 Zentimeter (29"), die maximale Höhe beträgt 30 Zentimeter (12"). Lenker dürfen weder gerissen noch verformt sein. An den äußeren Enden des Lenkers müssen festsitzende Griffe angebracht sein, die Lenkerenden dürfen nicht sichtbar sein.
(6) Mittels des Steuersatzes muss die Gabel sich ohne Bewegungsspiel leicht drehen lassen. Gabeln müssen frei von Rissen, Bruchstellen und Verformungen sein. Nachträgliches Schweißen an Gabeln ist nicht zulässig. Sog. Freestyle-Gabeln, die abstehende Plattformen aufweisen, sind verboten.
(7) Der Schaft des Lenkervorbaues (Steuerkopf) darf nicht weiter als 5 cm aus der Steuerkopfmutter herausragen. Ist eine Markierung seitens des Herstellers auf dem Vorbauschaft angebracht, gilt diese als verbindlich. Nachträgliches Schweißen an Lenkern ist nicht zulässig.
(8) Die BMX-Räder von Sportlern von 5 und 6 Jahren dürfen mit Laufrädern unter 20" Durchmesser ausgestattet sein.
(9) Laufräder müssen mit dem kompletten Satz Speichen, der durch Naben und Felgen vorgegeben ist, ausgestattet sein, dabei müssen die Speichen mittels der Speichennippel so befestigt sein, dass das Laufrad eine zentrierte Drehbewegung gewährleistet.
(10) Die Reifen müssen einteilig konstruiert sein und genügend Profil haben, um auf der jeweiligen Oberfläche der Bahn eine ausreichende Haftung zu gewährleisten. Der Reifendruck muss so hoch sein, dass ein sicheres Fahren unter Wettkampfbedingungen möglich ist.
(11) Alle BMX-Räder, die an einem BMX-Rennwettbewerb teilnehmen, müssen mit einer funktionsfähigen Hinterradbremse ausgestattet sein, Rücktrittbremsen sind verboten. Das Bremskabel muss am Rahmen des BMX Rades befestigt sein. Der Bremshebel darf an keiner Stelle scharfkantig sein. Seilzugenden müssen so gesichert sein, dass ein Ausfransen vermieden wird. Eine Vorderradbremse kann angebracht werden, ist jedoch nicht erforderlich.
(12) Der Sattel muss mit einem Sicherheitskloben oder einer Patentsattelstütze so befestigt sein, dass die Sattelstütze nicht durch den Sattel dringen kann. Bei Verwendung einer Sattelstützklemme, versehen mit loser Schraube oder Mutter, darf die Schraube (Bolzen) nicht mehr als 5 Millimeter herausragen.
(13) Die Tretkurbeln des BMX Rades dürfen ein-, zwei- oder dreiteilig sein. Die Länge der Tretkurbeln darf die Bodenfreiheit des BMX Rades nicht einschränken. Das Kurbelinnenlager an denen die Tretkurbeln befestigt sind, muss einen leichten Lauf ermöglichen, ohne dass ein seitliches Bewegungsspiel vorhanden sein darf.
(14) Die Pedale müssen sicher an den Tretkurbeln befestigt sein. Die Pedalachsen müssen so stabil sein, dass sie den Anforderungen eines BMX Rennens gewachsen sind. Die Pedale müssen mit einer rutschsicheren Trittfläche (Pedalkäfigen) versehen sein, diese dürfen jedoch keine übermäßig scharfen Kanten haben. Pedale mit Rennhaken und Rennriemen sind nicht erlaubt.
Pedale mit Click-Systemen sind in den Altersklassen, Schüler/ Schülerinnen (U15), Jugend männlich/ weiblich (U17), Junioren und Juniorinnen (U19) sowie Elite männlich/ weiblich, 17- 29 Jahre, 30+ sowie in allen Cruiser-Klassen erlaubt.
In den anderen Altersklassen U9 männlich/ weiblich, U11 männlich/ weiblich sowie U13 männlich/ weiblich ist die Verwendung dieser Pedalsysteme nicht erlaubt.
(15) Abdeckpolster mit einer Mindeststärke von 1 cm über den folgenden BMX-Radteilen werden empfohlen:
· um den Steuerkopf (Vorbau)
· um die Querstrebe des Lenkers
· um das Oberrohr des Rahmens
(16) Die Number-Plates müssen aus flexiblem Kunststoff oder ähnlichem Material sein. Die Startnummer auf dem Number-Plate muss deutlich lesbar sein. Die Oberkante des Number-Plates darf bei Lenkern mit Querstrebe nicht über die Oberkante des Abdeckpolsters herausragen. Für die Number-Plates und die Startnummern sind die folgenden Farben festgelegt worden:
· Elite-Klassen 20", männlich und weiblich weißes Plate mit schwarzen Ziffern
· Junior-Klassen 20" männlich und weiblich schwarzes Plate mit weißen Ziffern
· 20"-Klassen, männlich gelbes Plate mit schwarzen Ziffern
· 20"-Klassen, weiblich blaues Plate mit weißen Ziffern
· Cruiser Klassen rotes Plate mit weißen Ziffern
(17) Es ist eine ausreichende Fläche auf dem Number-Plate zum Anbringen der Startnummer freizuhalten. Diese Fläche soll so groß sein, dass ein klares Ablesen der Startnummer möglich ist.
(18) Weiße Seiten-Plates mit der zugeteilten schwarzen Startnummer, Größe der Startnummer 8 cm hoch, 1 cm breit, sind Pflicht.
Original Dokument des BDR
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© Kerstin Meyer (ehem. Fritscher) 2009-2011
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