(1)Ausschließlich Fahrer, die für einen BMX-Rennwettbewerb gemeldet und eingeschrieben sind, dürfen am Tage des entsprechenden Wettbewerbes auf der BMX-Wettkampfbahn fahren oder trainieren. (2) Wenn ein Rennen vom VKK vor Beendigung abgebrochen wird, so müssen alle Fahrer dieses Rennens sofort zum Starthügel an die Startlinie zurückkehren und die weiteren Anweisungen des VKK abwarten. (3)Ein neuerlicher Start wird den Fahrern durch Lautsprecheransage nach vorherigem Heben der roten Signalflagge angezeigt und deutlich gemacht. Eine Wiederholung eines Vorlaufes, eines Zwischenfinales oder eines Finales findet nur dann statt, wenn nach Meinung des VKK der Ablauf des Rennens durch Unregelmäßigkeiten eines oder mehrerer Fahrer, durch Zuschauer, durch ein Tier oder durch andere äußere Einflüsse bedeutend gestört worden ist. (4)Wenn ein Fahrer stürzt, oder durch einen Defekt an seinem BMX-Rad während des Rennens dazu gezwungen wird, anzuhalten, so ist er dafür verantwortlich, dass er sich selbst und sein Rad von der BMX-Wettkampfbahn entfernt um für andere Fahrer keinen Gefährdungspunkt darzustellen. Wenn ein Fahrer nach einem Sturz nicht aufsteht oder aufstehen kann, so hat er nach eventuell notwendiger Erstversorgung durch einen Rennarzt oder vom Sanitätspersonal entweder selbst die Bahn zu verlassen. Falls dies die Schwere einer möglichen Verletzung nicht zulässt, entscheidet der Rennarzt oder das Sanitätspersonal über die Möglichkeiten des Abtransportes von der Wettkampfbahn. (5)Jeder Fahrer, der die Bahn während des Rennens verlässt, unabhängig der Umstände des Verlassens, soll am nächsten sicheren Punkt wieder auf den Verlauf der BMX-Bahn zurückkehren. Er darf dadurch keinen anderen Fahrer behindern und er darf keine Abkürzung benutzen, um sich einen Vorteil zu verschaffen. Jeder Fahrer, der eine Abkürzung benutzt und sich dadurch einen Vorteil verschafft, kann nach Ermessen des VKK bestraft werden. (6)Ein Fahrer soll während des Rennens mit keinem Teil seines Körpers oder seines Fahrrades mit einem anderen Fahrer oder dessen Fahrrad mit der vorsätzlichen Absicht der Behinderung in direkten Kontakt kommen. (7)Der führende Fahrer eines Rennens hat das Recht, seine Linie auf der Bahn und durch die Kurven zu wählen. Auf der Zielgeraden darf der führende Fahrer die folgenden Fahrer durch sein Fahrverhalten (Zickzack-Fahren) nicht daran hindern, ihn zu überholen. Er muss nach dem letzten Hindernis geradeaus zur Ziellinie fahren (nicht schräg zur Ziellinie). Die Bestrafung bei Zuwiderhandlungen eines Fahrers gegen diese Regelung erfolgt durch den VKK nach dessen Ermessen. (8)Das Mannschaftsfahren oder das Helfen eines anderen Fahrers durch eigenes Fahrverhalten mit dem Ziel, dem anderen Fahrer einen Vorteil in der Zieleinlaufposition zu verschaffen, ist nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden nach Ermessen des VKK bestraft. (9)Trainern, Betreuern, Eltern sowie den Personen, die in unmittelbarem persönlichen Bezug eines Fahrers stehen, dürfen in das Renngeschehen nicht eingreifen. Die Einmischung dieser Art zieht die Bestrafung des betreffenden Fahrers durch den VKK nach sich. (10)Nach dem Überfahren der Ziellinie haben sich die Fahrer entsprechend ihrer Einlaufposition an den Platzeinlaufmarkierungen von 1 bis 8 aufstellen. Sie müssen dort solange verharren, bis sie von einem Wettkampfausschuss-Offiziellen angezeigt bekommen, dass sie diesen Platz verlassen können. Stellt sich ein Fahrer nach Überqueren der Ziellinie nicht auf und/ oder und verlässt er ohne Einverständnis des Offiziellen den Zielauslauf, so liegt es im Ermessen des VKK, diesen Fahrer zu bestrafen.
(11) Ein so genanntes "Push Race" (Befahren der Bahn ohne zu treten) ohne technischen Defekt wird mit dem letzten Platz bestraft. Ggf. kann es auch zu einer Disqualifikation führen (z.B. bei einem Finallauf).